Archiv für Dezember 2011

Die betriebliche Weihnachtsfeier – vom „Schöntrinken“ der MitarbeiterInnen bis zu juristischen Aspekten – zugleich ein Beitrag zum „In“

Dienstag, 27. Dezember 2011
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Von vielen geliebt und herbeigesehnt, von vielen zutiefst gehaßt: die betriebliche Weihnachtsfeier. Unabhängig davon, dass der / die / das „ChefIn“ die Teilnahme an der jährlichen Weihnachtsfeier erwartet, und jede(r) ArbeitnehmerIn schon aus Höflichkeit daran teilnehmen sollte, stellt sich nicht nur für JuristInnen die Frage: muss ich oder muss ich nicht teilnehmen? Eine Teilnahmepflicht besteht bei der betrieblichen Weihnachtsfeier nur, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet. Die aktive Teilnahme ist arbeitsvertraglich nicht geschuldet, auch zum Singen kann niemand gezwungen werden. Den Gesang der anderInnen muss man / frau sich aber anhören (es sei denn, man / frau verwendet Ohrstopfen). Denn es besteht Anwesenheitspflicht.

Wir raten auch davon ab, die Feier durch mehr oder weniger originelle „Einlagen“ zu sabotieren. Das ist ebenso ein no-go wie die durch fortschreitenden Alkoholmißbrauch auf Feiern dieser Art häufig anzutreffende Unsitte, die MitarbeiterInnen auf einmal nicht nur mit anderen Augen zu sehen („Schontrinken“), sondern zu glauben, dass man diesen ungebeten „näher“ kommen dürfte. All diese peinlichen Szenen kann man / frau dann entweder auf facebook oder youtube „ernüchtert“ ansehen.

Doch zurück zum Thema: findet die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit statt, darf man / frau fernbleiben, ohne (rechtliche) Konsequenzen fürchten zu müssen. Ob das klug ist, steht auf einem andern Blatt. Man / frau sollte sich in diesem Fall daher nicht nur eine gute Entschuldigung einfallen lassen, man / frau sollte sich auch fragen, ob man mit seinem Arbeitsplatz zufrieden ist.

Einen Anspruch auf Durchführung einer Weihnachtsfeier haben MitarbeiterInnen dagegen nicht. Findet aber eine Weihnachtsfeier statt, muss der / die ArbeitgeberIn bei seinen Einladungen jeden gleichwertig bedenken. Denn ein „Übersehen eine(s) Arbeitnehmer(s)in“ bei der Einladung könnte auf Diskriminierung oder gar Mobbing hinweisen und entsprechende Folgen nach sich ziehen.

In diesem Sinne Frohes Fest.

EGVP ohne Ende – Pleiten, Pech und Pannen – „feine IT – Strategien für die Justiz“

Donnerstag, 08. Dezember 2011
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Über das EGVP und die geringe Akzeptanz hatten wir bereits mehrfaxh berichtet. Von der Justiz, weil sie es praktisch nicht nutzt, nahezu unbemerkt, gab es vor kurzem für die anwaltlichen Nutzer erhebliche Probleme mit dem System, so dass eine Entschuldigung angebracht erschien. Diese erschien u.a. in den per E-Mail versandten Mitteilungen der RAK Hamm:

„4. EGVP, Probleme mit dem Update Version 2.7

Seit dem 29. November 2011 sind im Zusammenhang mit der Einführung der neuen EGVP-Version 2.7.0.1 Probleme aufgetreten. Diese technischen Schwierigkeiten führten teilweise zum völligen Ausfall des EGVP. Betroffen waren insbesondere diejenigen User, die in der Vergangenheit bereits intensiv mit dem EGVP gearbeitet haben. Der DAV hat in der Vergangenheit die Nutzung des EGVP gefordert und ausdrücklich begrüßt, umso bedauerlicher ist es, dass die technischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Version aufgetreten sind. Der DAV möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Lenkungskreis EGVP für die anwaltlichen User eine ausdrückliche Entschuldigung verfasst hat für die technischen Probleme, die aufgetreten sind. Der Lenkungskreis bittet um Entschuldigung und um Unterstützung seitens der Anwaltschaft in seinem Brief. „

Wir bedauern unsererseits, dass sicher viele Personen mit großer Empathie am EGVP arbeiten, sehen aber mit großer Betroffenheit, wie eine gute Idee einfach blockiert wird. Dabei könnten ohne weiteres allein an Portokosten Millionen von EUR p.a. gespart werden.

Da weiß man, wenn man auf die letzte Seite des og. Briefs klickt, auch nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn die Rechtsunterzeichnerin den Titel „feine IT Strategien für die Justiz“ trägt.