Archiv für Januar 2013

VG Berlin gewährt mit Beschluss vom 31. Juli 2012 vorläufigen Rechtsschutz auf Auskunft über Zielvereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland mit Sportverbänden – Vorwegnahme der Hauptsache

Sonntag, 27. Januar 2013
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Am 31. Juli 2012 (VG 27 LO 137.12) hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Presse ein Auskunftsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland über Zielvereinbarungen der Bundesrepublik mit Sportverbänden zusteht. Interessant an dem Beschluss ist, dass die Entscheidung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist, und die Hauptsache damit vorweggenommen wird. Das VG sah den Antrag als begründet an, gestützt auf § 4 Abs. 1 des Berliner Pressegesetzes. Interessant dazu ist auch die Anmerkung von Seitz in Spurt, Zeitschrift für Sport und Recht, 2012, 259 f. Aus der Anmerkung ist zu ersehen, dass der Kommentator die Entscheidung für völlig selbstverständlich hält. Weiter erfährt der Leser, dass die Bundesrepublik den Auskunftsanspruch auch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht erfüllt, sondern sich erst nach Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 TEUR entschlossen hat, die Auskünfte zu erteilen.

WS

Gutschrift auf einem Zeitwertkonto ist noch kein Arbeitslohn – gilt auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Montag, 14. Januar 2013
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Das Hessische Finanzgericht hat mit Urteil vom 19. Januar 2012 (I K 250/11, EFG 2012, 1243) entschieden, dass auch bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern Gutschriften auf sogenannten Zeitwertkonten noch keinen Arbeitslohn darstellen. Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts hat das Finanzamt bei dem BFH Revision eingelegt (VI R 25/12).

WS

Der Staat kann es einfach nicht: wer schützt die Steuerzahler und die Bürger vor Dilettanten? Der Flughafen Berlin – Brandenburg ist nur die Spitze des Eisberges

Donnerstag, 10. Januar 2013
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Man muss nicht lange im internet suchen, um Dokumentationen zu erhalten, die eindrucksvoll belegen, dass insbesondere staatliche Großprojekte im Regelfall völlig aus dem Ruder laufen und häufig mehr als doppelt so teuer als ursprünglich geplant werden. Dazu reicht schon ein Blick in „Spiegel online“. Der Flughafen Berlin-Brandenburg ist daher beileibe kein Einzelfall, sondern nur das derzeit letzte Projekt, das so negativ in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt ist.

Für einen Juristen sind die die Begriffe „Pflichten, Pflichtverletzungen und Schadensersatz“ sehr eng miteinander verknüpft. Wer Pflichten verletzt, ist regelmäßig und selbstverständlich zum Ersatz des angerichteten Schadens verpflichtet. In der freien Wirtschaft und bei Dienstleistern hätten derart aus dem Ruder gelaufene Projekte schon bei wesentlich kleineren Beträgen zu ganz massiven Konsequenzen geführt. Die Steuerzahler und die Bürger unseres Landes können daher nur mit größtem Erstaunen verfolgen, wie unbeschwert die Verantwortlichen weiterhin öffentlich auftreten und jede Schuld von sich weisen.

Aus all diesen Vorfällen kann man nur den Schluss ziehen, dass Politiker nicht in der Lage sind, wie Unternehmer zu handeln und zu denken. Das ist ja eigentlich auch nicht ihre Aufgabe. Umso erstaunlicher ist es, dass Politiker meinen, sie könnten auch wie (oder sogar noch besser als) Unternehmer handeln und so erfolgreich (oder noch erfolgreicher) sein. Der Pferdefuß dabei: Politiker müssen offensichtlich höchst selten persönlich für das einstehen, was sie an Unsinn veranstaltet haben. Vergleicht man einmal, wie die verantwortlichen Politiker im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin-Brandenburg in die Kritik geraten sind, mit der Kritik, die der frühere Bundespräsident Wulf über sich ergehen lassen musste, dann stellt man eine erstaunliche Diskrepanz fest. Die im Verhältnis zu den Verfehlungen in Berlin geradezu lächerlichen Dinge, die man Herrn Wulf vorwirft, stehen in gar keinem Verhältnis zu dem Medienecho, das die „geile“ Presse daraus veranstaltet, mag man über Herrn Wulf denken, was man will. Die eklatanten Pannen und Dummheiten im Zusammenhang mit dem Flughafen dagegen nehmen die meisten nur mit Achselzucken zur Kenntnis („was kann ich da schon tun“), um sich Sekunden später darüber diebisch zu freuen, dass Herr Wulf nicht nur tief gefallen, sondern dass ihm auch noch die Frau weggelaufen ist. Amt weg, Macht weg, Frau weg. Kann ja sein, aber Schadenfreude und Neid sind, wie wir sehen, urdeutsche Eigenschaften, für die ich mich schäme.

Wenn man bedenkt, dass Großprojekte wie der Flughafen Berlin-Brandenburg oder Stuttgart 21 nur ein kleiner Teil der Projekte sind, die Politiker in Bund, Ländern und Kommunen verantwortlich betreuen, dann kann einem in der Tat schon Angst und Bange werden. Werden bei Unternehmen der Privatwirtschaft schon bei dem geringsten Verdacht von Schmiergeldzahlungen auch kleinerer Höhe sofort Strafverfahren eröffnet, sind Strafverfahren gegen Politiker im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen bei öffentlichen Projekten, bei denen wir über weit größere Schadenssummen sprechen, nach unserer Recherche deutlich seltener. Bedenkt man, dass bei Steuerhinterziehungen ab 100 TEUR regelmäßig eine Freiheitstrafe verhängt werden soll, und würden diese Maßstäbe auch für Politiker gelten, dann müssten einige Damen und Herren für den Rest des Lebens hinter Gittern. Wir meinen, dass die Politik sich aus dem Unternehmertum heraushalten sollte.

Gesetzesänderung ab 1. Januar 2013: Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer

Donnerstag, 10. Januar 2013
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Der Gesetzgeber war aufgefordert worden, die eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer gleichzustellen. Das musste bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen, und zwar mit Wirkung für die Vergangenheit. Der Bundestag ist diesem Auftrag nachgekommen. Das am 25. Oktober 2012 beschlossene Jahressteuergesetz 2013 sieht die angeordnete Gleichstellung vor.

WS

random coil berät und vertritt Ingenieurbüro aus Lippe gegen namhafte deutsche Luftfahrtgesellschaft

Donnerstag, 10. Januar 2013
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random coil berät und vertritt seit heute ein im Markt bekanntes Ingenieurbüro aus Lippe gegen eine namhafte deutsche Luftfahrtgesellschaft. Der Auftrag ist zunächst darauf gerichtet, die Forderungen unseres Mandanten aus einem Vertrag möglichst außergerichtlich durchzusetzen.

Weiterer Auftrag im Gesellschaftsrecht für random coil

Donnerstag, 03. Januar 2013
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random coil berät und vertritt eine mittelständische inhabergeführte GmbH aus Hessen gerichtlich und außergerichtlich im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem früheren Geschäftsführer und Gesellschafter. Die Gegenseite wird von einem Anwaltsbüro aus Berlin vertreten.

Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner? BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung

Donnerstag, 03. Januar 2013
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Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten ist ein heiß diskutiertes Thema, zuletzt auch auf dem Parteitag der CDU Anfang Dezember 2012. Der BFH hat in einem bei ihm anhängigen Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. Er hält aber die derzeitige Rechtslage, nach der der Splittingtarif eingetragenen Lebenspartnern nicht gewährt wird, für rechtens. Aussetzung der Vollziehung hat der BFH wahrscheinlich auch gewährt, weil in dieser Angelegenheit eine Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht unter 2 BvR 609/06 anhängig ist.

WS