Archiv für Februar 2014

random coil vertritt erfolgreich GmbH gegen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB vor Landgericht Detmold (6 O 20/12)

Sonntag, 23. Februar 2014
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Unsere Mandantin hatte einer Handelsvertreterin fristlos gekündigt. In dem dagegen geführten Klageverfahren folgte das Landgericht aber nach fast 2 Jahren Prozessdauer unserer Auffassung. Es sah die fristlose Kündigung als wirksam an. Die Klägerin erhielt damit weder den geltend gemachten Ausgleichsanspruch noch die weiter geltend gemachten Schadernsersatzansprüche. Das Gericht sprach der Klägerin nur die der Höhe nach unstreitigen Provisionen zu, die aus der Zeit vor der fristlosen Kündigung stammten. Unsere Mandantin hatte diese Ansprüche nicht ausgezahlt, sondern mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet. Diedes von uns vorgetragenen Schadensersatzansprüche unserer Mandantin erkannte das Landgericht nicht an. Wir werden gegen das Urteil daher Berufung einlegen.
Die Gegenseite wird vertreten von der auf Vertriebsrecht spezialisierten Kanzlei Küstner v. Manteuffel &  Wurdack aus Göttingen.
ws

random coil baut Verzahnung von Praxis und Wissenschaft weiter zielstrebig aus

Samstag, 01. Februar 2014
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random coil hat schon immer Wert darauf gelegt, bei aller Praxisnähe zugleich einem hohen wissenschaftlichen Anspruch zu genügen. Nur so können wir den bei uns gelebten hohen Standard halten. Die Verzahnung von Praxis und Wissenschaft ist daher ein wichtiges credo und zugleich Aushängeschild unseres Hauses. Dr. Sturm ist daher schon seit einigen Jahren als Lehrbeauftragter in der Wissenschaft tätig. Im Jahr 2014 werden wir unser Engagement in der Wissenschaft planmäßig weiter ausbauen. Neben dem Wirtschaftsrecht werden wir ab 2014 in einer weiteren Kernkompetenz, dem Steuerrecht, lehren und forschen. Während wir in unser praktischen Arbeit mit den hohen Qualitätsstandards Wert auf die Wissenschaften legen, legen wir viceversa in unserem wissenschaftlichen Engagement großen Wert auf die Praxisrelevanz. Die wissenschaftliche Arbeit strahlt damit auf unsere tägliche Praxis aus, und wir schaffen so für unsere Mandanten einen weiteren erheblichen Mehrwert für unsere Beratungen.
ws